Auf dieser Seite finden Sie länderspezifische
Informationen für Berlin

I Leitbild Icon

I Leitbild

Der Schutz von Schüler*innen vor sexueller Gewalt sollte im Leitbild der Schule oder im Schulprogramm verankert werden.

ZusätzlicheLänderinfos
II Interventionsplan Icon

II Interventionsplan

Ein Plan für das Vorgehen in einem Verdachtsfall von sexueller Gewalt bietet allen schulischen Beschäftigten die erforderliche Orientierung und Sicherheit. Er enthält auch ein Rehabilitationsverfahren für den Fall eines ausgeräumten Verdachts.

ZusätzlicheLänderinfos
III Kooperation Icon

III Kooperation

Die Unterstützung durch externe Fachleute ist im Verdachtsfall sowie bei der Entwicklung eines Schutzkonzepts unentbehrlich.

ZusätzlicheLänderinfos
IV Personalverantwortung Icon

IV Personalverantwortung

Prävention und Intervention bei sexueller Gewalt ist „Chefsache“. Die Leitung kann ihre Personalverantwortung schon bei Einstellungen entsprechend nutzen. Im Schulalltag ist die Leitung mit ihrer „kinderschutzaffinen“ Haltung Vorbild und drückt damit zugleich ihre Erwartung an das Kollegium aus.

ZusätzlicheLänderinfos
V Fortbildung Icon

V Fortbildung

Basiswissen über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist für alle schulischen Beschäftigten unerlässlich. Leider wird dieses in den pädagogischen Ausbildungsgängen, im Studium und im Vorbereitungsdienst bislang kaum vermittelt. Deshalb tragen Fortbildungen zur Sensibilisierung bei und sind der richtige Ort, wenn es darum geht, Verunsicherungen und Fragen anzusprechen.

Aus einer neueren Studie des Deutschen Jugendinstituts e. V. stammt die wichtige Erkenntnis, dass die Bereitschaft betroffener Schüler*innen, sich Lehrkräften anzuvertrauen, umso größer ist, je besser diese fortgebildet sind.

ZusätzlicheLänderinfos
VI Verhaltenskodex Icon

VI Verhaltenskodex

Verbindliche Vereinbarungen im Kollegium zum Umgang mit Risikosituationen erhöhen die Schwellen für geplante Taten und helfen allen: Sie schützen Schüler*innen vor sexueller Gewalt und geben Beschäftigten Orientierung und Rückhalt – und schützen so vor falschem Verdacht.

ZusätzlicheLänderinfos
VII Partizipation Icon

VII Partizipation

Schulische Mitbestimmung stärkt Kinder und Jugendliche. Eine beteiligungsorientierte Schule erleichtert Schüler*innen den Zugang zu Kinderrechten und ermutigt sie, sich bei Problemen Hilfe und Unterstützung zu holen.

ZusätzlicheLänderinfos
VIII Präventionsangebote Icon

VIII Präventionsangebote

Schule ist der Ort, der durch eine gelebte präventive Erziehungshaltung und konkrete Präventionsangebote den Schutz aller Mädchen und Jungen vor sexueller Gewalt erhöhen kann.

ZusätzlicheLänderinfos
IX Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen Icon

IX Ansprechstellen und Beschwerdestrukturen

Eine Schule mit funktionierenden Beschwerdeverfahren tut Entscheidendes dafür, dass sich Schüler*innen mit ihren Anliegen wahrgenommen und wertgeschätzt fühlen. Vertrauenslehrkräfte, Angebote der Schulsozialarbeit und andere Ansprechstellen sind ein wichtiges Signal an Schüler*innen in Notlagen.

ZusätzlicheLänderinfos
Logo: Kein Raum für Missbrauch

Webanalyse / Datenerfassung

Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs möchte diese Website fortlaufend verbessern. Dazu wird um Ihre Einwilligung in die statistische Erfassung von Nutzungsinformationen gebeten. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.